Abfindungsprofi

Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei Selbstständigkeit

Wenn du nach der Abfindung den Schritt in die Selbstständigkeit planst, gibt es einen Steuer-Hebel, der oft übersehen wird: den Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB (§7g EStG). Richtig eingesetzt, kann er einen Teil deiner Abfindungssteuer im Auszahlungsjahr deutlich senken.

Die Grundidee: Investitionen vorziehen

Normalerweise kannst du Betriebsausgaben erst dann steuerlich geltend machen, wenn du das Geld tatsächlich ausgibst. Der IAB erlaubt eine Ausnahme: Du darfst einen Teil geplanter, künftiger Investitionen schon heute vom Gewinn abziehen — bevor du überhaupt gekauft hast.

Konkret kannst du bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Fahrzeug, Werkzeug, Technik) vorab abziehen. Diesen Abzug kannst du in genau das Jahr legen, in dem deine Abfindung fließt — und so das steuerpflichtige Einkommen dieses Jahres senken.

Warum das im Abfindungsjahr besonders wirkt

Im Abfindungsjahr ist dein zu versteuerndes Einkommen typischerweise hoch. Genau dann ist jeder Euro Abzug am wertvollsten, weil er den hohen Grenzsteuersatz trifft. Ein IAB, der in einem Jahr mit niedrigem Einkommen kaum etwas bringt, kann im Abfindungsjahr einen kräftigen Effekt haben.

Ein vereinfachtes Beispiel

Du wirst nach dem Austritt selbstständig und planst, im nächsten Jahr einen Transporter und Werkzeug für 40.000 € anzuschaffen. Über den IAB kannst du davon bis zu 20.000 € (50 %) bereits im Abfindungsjahr abziehen:

PositionBetrag
Geplante Investition40.000 €
Möglicher IAB (50 %)20.000 €
Steuerersparnis bei ca. 40 % Grenzsteuersatz≈ 8.000 €

Illustratives Beispiel mit gerundeten Zahlen. Der tatsächliche Effekt hängt von deinem Grenzsteuersatz, deinem Gewinn und den genauen §7g-Voraussetzungen ab.

Die Bedingung: Du musst wirklich investieren

Der IAB ist kein Geschenk, sondern ein Vorziehen. Setzt du die geplante Investition innerhalb des Zeitfensters (in der Regel drei Jahre) nicht um, löst das Finanzamt den Abzug rückwirkend auf — und die gesparte Steuer wird mit Zinsen zurückgefordert. Der IAB lohnt sich deshalb nur, wenn eine ernsthafte, konkrete Investitionsabsicht besteht.

Worauf es ankommt

  • Nur sinnvoll, wenn nach der Abfindung eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit geplant ist.
  • Die Investition muss realistisch und innerhalb des Zeitfensters umsetzbar sein.
  • Am wirkungsvollsten, wenn der Abzug ins Abfindungsjahr mit hohem Einkommen fällt.
  • Kombinierbar mit der Fünftelregelung — beide Hebel greifen an unterschiedlichen Stellen.

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Die konkrete Ausgestaltung des IAB gehört in die Hände deines Steuerberaters — dein Abfindungs-Guide zeigt dir, ob sich der Hebel für deine Pläne überhaupt lohnt, und bereitet dieses Gespräch vor.

FAQ

Fragen zu diesem Thema

Für wen kommt der Investitionsabzugsbetrag infrage?

Für alle, die nach der Abfindung eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit planen und dafür in den nächsten Jahren investieren wollen — vom Handwerksbetrieb über die Beratungstätigkeit bis zum kleinen Handel. Wer angestellt bleibt, kann den IAB nicht nutzen.

Muss ich die geplante Investition wirklich tätigen?

Ja. Der IAB ist ein Vorziehen, kein Geschenk. Investierst du innerhalb des Zeitfensters (in der Regel drei Jahre) nicht wie geplant, wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und die Steuerersparnis muss verzinst zurückgezahlt werden. Der IAB lohnt sich also nur bei einer ernsthaften Investitionsabsicht.

Wie hoch darf der Investitionsabzugsbetrag sein?

Du kannst bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab abziehen, begrenzt auf einen Höchstbetrag. Die genauen Grenzen und Gewinnvoraussetzungen solltest du mit deinem Steuerberater abklären — die Größenordnung reicht aber oft aus, um im Abfindungsjahr spürbar Steuer zu sparen.

Was bedeutet das für deine Abfindung?

Aus der Theorie werden konkrete Größenordnungen, sobald deine Zahlen im Spiel sind. Genau das zeigt dir dein Abfindungs-Guide.