Die Fünftelregelung (§34 EStG) einfach erklärt
Wenn eine Abfindung auf einen Schlag ausgezahlt wird, schnellt der Steuersatz nach oben — die deutsche Einkommensteuer ist progressiv, hohe Einmalbeträge werden also besonders hart besteuert. Genau hier setzt die Fünftelregelung nach §34 EStG an: Sie soll verhindern, dass du für eine einmalige Entschädigung dauerhaft in den Spitzensteuersatz rutschst.
Was die Fünftelregelung macht
Die Idee ist simpel: Die Abfindung wird für die Steuerberechnung rechnerisch so behandelt, als würdest du sie über fünf Jahre verteilt bekommen — auch wenn sie in Wirklichkeit auf einmal ausgezahlt wird. Dadurch fällt der Steuersatz auf den außerordentlichen Betrag niedriger aus.
Vereinfacht läuft die Berechnung in vier Schritten:
- Ein Fünftel der Abfindung wird zu deinem übrigen zu versteuernden Einkommen addiert.
- Die Steuer auf diese Summe wird berechnet.
- Davon wird die Steuer abgezogen, die ohne das Fünftel anfällt — das ergibt die Steuer auf ein Fünftel.
- Dieser Betrag wird mal fünf genommen. Das ist die Steuer auf die gesamte Abfindung.
Ein vereinfachtes Beispiel
Angenommen, dein zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung liegt bei 40.000 € und du bekommst eine Abfindung von 60.000 €. Die folgende Tabelle zeigt das Prinzip mit gerundeten, illustrativen Zahlen:
| Variante | Grobe Steuerlast auf die Abfindung |
|---|---|
| Abfindung voll on top versteuert | ≈ 25.000 € |
| Mit Fünftelregelung | ≈ 19.000 € |
| Unterschied | ≈ 6.000 € mehr für dich |
Die Zahlen sind bewusst gerundet und dienen nur der Veranschaulichung. Wie groß dein tatsächlicher Vorteil ist, hängt von deinem übrigen Einkommen, deinem Familienstand und dem Auszahlungsjahr ab — genau diese Szenarien ordnet dein Abfindungs-Guide für deinen Fall ein.
Die Voraussetzung: Zusammenballung in einem Jahr
Die Fünftelregelung greift nur, wenn eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Vereinfacht heißt das: Die Abfindung muss grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließen und dein Einkommen in diesem Jahr über das anheben, was du ohne die Beendigung verdient hättest.
Der häufigste Fehler ist, die Abfindung aus Bequemlichkeit oder auf Wunsch des Arbeitgebers über zwei Kalenderjahre zu splitten. Damit kann die Vergünstigung komplett wegfallen. Umgekehrt kann es sich lohnen, die Auszahlung bewusst in ein Jahr zu legen, in dem du sonst wenig verdienst — etwa weil du eine Pause einlegst oder erst spät im Jahr eine neue Stelle antrittst.
Wichtige Änderung seit 2025
Bis einschließlich 2024 hat der Arbeitgeber die Fünftelregelung oft schon in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Das ist vorbei: Seit 2025 wird die Vergünstigung nur noch über die Einkommensteuererklärung gewährt. Auf der ersten Abrechnung sieht die Abzugssumme deshalb erschreckend hoch aus — das Geld holst du dir über die Steuererklärung zurück. Wer keine Erklärung abgibt, verschenkt die komplette Ersparnis.
Worauf es ankommt
- Auszahlung möglichst in einem Kalenderjahr bündeln.
- Das Jahr wählen, in dem dein übriges Einkommen niedrig ist.
- Für das Abfindungsjahr unbedingt eine Steuererklärung abgeben.
- Vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag den Auszahlungszeitpunkt prüfen — danach ist er festgeschrieben.
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die verbindliche Umsetzung stimmst du mit deinem Steuerberater ab — dein Abfindungs-Guide bereitet dich genau auf dieses Gespräch vor.